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Das LG Berlin hat dem Energieversorger EnStroGa untersagt, Abschlagszahlungen seiner Kunden während des Abrechnungszeitraums einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anzuheben. Der vzbv hatte gegen drastische Erhöhungen der monatlichen Abschläge durch den Stromanbieter geklagt (Az. 52 O 117/22).
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