Das wiederholte Klopfen gegen die Decke stellt keine Notwehr gegen die Lärmbelästigung durch eine Industrienähmaschine in der darüberliegenden Wohnung der Nachbarin dar. Dies entschied das AG München (Az. 173 C 11834/23).
Source: DATEV
Das wiederholte Klopfen gegen die Decke stellt keine Notwehr gegen die Lärmbelästigung durch eine Industrienähmaschine in der darüberliegenden Wohnung der Nachbarin dar. Dies entschied das AG München (Az. 173 C 11834/23).
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