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Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Aushang seiner Anzeigen im Infokasten der WEG. Die WEG kann dem Wohnungseigentümer jedoch den Zugang zu einem Online-Verwaltungsportal für Mitglieder nicht verwehren. So entschied das AG München (Az. 1291 C 23031/24 WEG).
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