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Ob die Kosten für Baumaßnahmen vor dem Haus als Handwerkerleistungen bei der Einkommensteuer abgesetzt werden dürfen, wird unterschiedlich beurteilt. Eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage ist jetzt beim BFH anhängig (Az. VI R 50/17).
Source: DATEV STeuer