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Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 20. November 2019 in allen noch offenen Fällen unter Berücksichtigung der Änderungen in diesem BMF-Schreiben anzuwenden (Az. IV C 6 – S-2176 / 20 / 10005 :001).
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