Der Deutsche Bundestag berät aktuell über den Gesetzentwurf zum Forschungszulagengesetz, das Anfang 2020 in Kraft treten soll. Der DIHK lobt den Ansatz, dass künftig alle Unternehmen die Zulage beantragen können sollen. Er sieht jedoch noch Potenziale, die Schlagkraft der Förderung zu erhöhen. Dazu zählt etwa der Einbezug auch von Sachkosten. Zudem wäre es im Falle von Auftragsforschung zweckmäßiger, den Auftraggeber zu fördern.
Source: DATEV STeuer
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