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Aufgrund des § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG hat das BMF die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2021 bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2353 / 19 / 10010 :002).
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