Aufgrund des § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG werden die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2019 bekannt vom BMF gemacht (Az. IV C 5 – S-2353 / 08 / 10006 :009).
Source: DATEV STeuer
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