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Das BMF gibt in einer Übersicht die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2018 aufgrund des § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG bekannt (Az. IV C 5 – S-2353 / 08 / 10006 :008)
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