+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das BMF hat die Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2016 und 1. Februar 2017 bei der steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Abs. 2 LStR 2015 aktualisiert (Az. IV C 5 – S-2353 / 16 / 10005).
Source: DATEV STeuer