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In den USA von Finanzinstituten vorab herausgegebene Hinterlegungsscheine für Aktien, die auch als „American Depository Receipts“ (ADRs) bezeichnet werden, sind möglicherweise u. a. in Deutschland für unrechtmäßige Erstattungen von Kapitalertragsteuer genutzt worden. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (19/7484) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit, dass die Nutzung der ausgegebenen Papiere für Steuergestaltungen bei Würdigung der Feststellungen der SEC naheliegend sei.
Source: DATEV STeuer