Das BMF teilt Aktualisierungen aufgrund der BFH-Rechtsprechung zur Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand mit, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (Az. IV C 8 – S-2296-b / 21 / 10002 :001).
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Das BMF teilt Aktualisierungen aufgrund der BFH-Rechtsprechung zur Begünstigung von Maßnahmen der öffentlichen Hand mit, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (Az. IV C 8 – S-2296-b / 21 / 10002 :001).
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