Das BMF-Schreiben wendet sich an Versicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom
3. Dezember 2020 und beinhaltet u. a. Anwendungs- und Prüffragen (Az. III C 4 – S-6405 / 21 / 10001 :001).
Source: DATEV
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