+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Das BMF hat die Gesamtübersicht mit Stand 1. Januar 2025 bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S 2341/00025/004/006).
Source: DATEV