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Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts möchte das BMJV die derzeitige Teilrechtsfähigkeit der GbR aufheben und künftig klar unterscheiden zwischen der rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen GbR. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
Source: DATEV