Das FG Münster entschied, dass trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks sind (Az. 11 K 4108/14).
Source: DATEV STeuer
Okt 2, 2017
Das FG Münster entschied, dass trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks sind (Az. 11 K 4108/14).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare