Das LG Koblenz hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Eigentümer eines Hanggrundstücks Schadensersatz zahlen muss, wenn der Weinanbau auf dem weiter unterhalb liegenden Grundstück wegen der Gefahr eines Steinschlages eingestellt wird (Az. 1 O 112/21).
Source: DATEV
Neueste Kommentare