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Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die Krise zu helfen, kann seit dem 25. November 2020, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert.
Source: DATEV