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Die Stadt Koblenz kann von Wettbürobetreibern eine Wettbürosteuer in Höhe von 3 Prozent des Wetteinsatzes erheben, wenn im Wettbüro neben der Annahme von Wettscheinen zusätzlich auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 374/20.KO).
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