Das EuG erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass die Nichterhebung eines Pfands auf bestimmte Verpackungen von Getränken, die in grenznahen deutschen Geschäften an in Dänemark ansässige Kunden verkauft werden, keine staatliche Beihilfe darstellt, für nichtig (Rs. T-47/19).
Source: DATEV
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