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Die spanische Steuerregelung für bestimmte von Werften geschlossene Finanzierungs-Leasingvereinbarungen stellt eine Beihilferegelung dar. Die in diesem Rahmen gewährten rechtswidrigen staatlichen Beihilfen sind von ihren Empfängern zurückzufordern. So entschied das EuG (Rs. T-515/13 RENV und T-719/13 RENV).
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