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Die regionalen Abgaben, die in Spanien für große Einzelhandelsunternehmen erhoben werden, sind mit dem Unionsrecht vereinbar. Die Abgaben sollen zum Umweltschutz und zur Raumordnung beitragen, indem versucht wird, die Folgen der Tätigkeit großer Einzelhandelseinrichtungen zu korrigieren und auszugleichen. So entschied der EuGH (Rs. C-233/16 bis C-237/16).
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