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Die EU-Kommission beschließt, Spanien wegen Steuerdiskriminierung gebietsfremder Steuerpflichtiger vor dem EuGH zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, die diskriminierende steuerliche Behandlung von gebietsfremden Steuerpflichtigen zu beseitigen, die eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV) darstellt.
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