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Die Freigrenze beim steuerlichen Solidaritätszuschlag soll 2021 angehoben werden. Dies teilt die Bundesregierung unter Berufung auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag in ihrer Antwort (19/6780) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Derzeit beträgt diese Freigrenze 972 Euro bei Einzelveranlagung und 1.994 Euro bei Zusammenveranlagung.
Source: DATEV STeuer