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Ein Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel der Mutter. Die Rückausnahme vom Leistungssauschluss in § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II erstreckt sich auch auf Familienangehörige. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 12 AS 1323/19).
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