Familienangehörige eines Deutschen – hier: die Halbgeschwister eines Minderjährigen, die einen Aufenthaltstitel wegen Familiennachzugs haben – werden nicht vom Leistungssauschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II erfasst. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 19 AS 212/20).
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