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Das FG Baden-Württemberg hat selbst getragene Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben anerkannt, da dies der Grundentscheidung des Gesetzgebers widerspreche, Krankheitskosten lediglich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigten (Az. 6 K 864/15).
Source: DATEV STeuer