Im BMF und seinen nachgeordneten Behörden gibt es umfangreiche Vorkehrungen, damit das Steuergeheimnis nicht durch die Verwendung von Sprachsteuerungen gefährdet wird. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (19/24549) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Source: DATEV
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