Das VG Trier hat die Klage der Eltern eines Schülers, der aufgrund von Fehlverhalten von der für ihn nächstgelegenen weiterführenden Schule verwiesen worden ist, auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten zu einer anderen weiterführenden Schule abgewiesen (Az. 9 K 3926/20).
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