Hat ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden, kommt es für die Schenkungsteuer lt. FG Baden-Württemberg auf seinen Lebensmittelpunkt an – auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat (Az. 7 K 2777/18, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18).
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