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In vielen GmbHs gibt es vertragliche Beziehungen zwischen GmbH und Gesellschaftern. Diese sind rechtlich völlig unbedenklich, auch wenn die Leistungen unangemessen höher sind als die Gegenleistungen, wenn also eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ vorliegt. RA und FASt Binnewies zeigte beim Steuerforum 2019 in Hannover auf, dass solche Vertragsbeziehungen aber häufig neben den ertragsteuerlichen auch ungewollte erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen haben können.
Source: DATEV STeuer