Das BAG hatte zu entscheiden, ob der Kläger der Beklagten zum Ersatz von Anwaltskosten für Ermittlungen im Zusammenhang mit Vorwürfen des Spesenbetrugs, des Abrechnungsbetrugs und von Compliance-Verstößen verpflichtet ist (Az. 8 AZR 276/20).
Source: DATEV
Neueste Kommentare