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Das LG Frankfurt hat der Klage zweier professioneller Beach-Volleyballerinnen auf Schadensersatz gegen einen Spitzen-Sportverband in Höhe von 17.000 US-Dollar stattgegeben. Der Verband hatte die Klägerinnen seit April 2019 nicht mehr zu internationalen Turnieren zugelassen und stets andere Teams vorgezogen (Az. 2-06 O 457/19).
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