Ryanair muss Zusatzkosten für eine Umrechnung des Ticketpreises von britischen Pfund in Euro künftig offen ausweisen. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden (Az. 91 O 101/18).
Source: DATEV
Ryanair muss Zusatzkosten für eine Umrechnung des Ticketpreises von britischen Pfund in Euro künftig offen ausweisen. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden (Az. 91 O 101/18).
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