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Zu der Frage der Anerkennung einer Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften hat der BFH in mehreren Entscheidungen Stellung genommen. Mit diesem BMF-Schreiben wird die Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze geregelt (Az. IV C 2 – S-2836 / 20 / 10001 :002).
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