+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das VG Trier hat die Klage des Inhabers einer deutschen Fahrerlaubnis, die auf Grundlage einer ihm erteilten tschechischen Fahrerlaubnis erteilt worden war, gegen eine vom zuständigen Landkreis Trier-Saarburg ausgesprochene Rücknahme der Fahrerlaubnis abgewiesen (Az. 1 K 1829/20).
Source: DATEV