Das VG Trier hat eine Klage gegen einen Rückforderungsbescheid von Schülerbeförderungskosten des Eifelkreises Bitburg-Prüm abgewiesen. Die erfolgte Bewilligung der Beförderungskosten sei rechtswidrig gewesen (Az. 9 K 2663/20).
Source: DATEV
Das VG Trier hat eine Klage gegen einen Rückforderungsbescheid von Schülerbeförderungskosten des Eifelkreises Bitburg-Prüm abgewiesen. Die erfolgte Bewilligung der Beförderungskosten sei rechtswidrig gewesen (Az. 9 K 2663/20).
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