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Die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig. Dies hat das VG Köln entschieden und damit den Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben (Az. 16 K 125/22 u. a.).
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