Wer ohne eigenes Fahrzeug Transportfahrten für ein Transportunternehmen erbringt, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und nicht selbständig tätig. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 8 BA 78/18).
Source: DATEV
Wer ohne eigenes Fahrzeug Transportfahrten für ein Transportunternehmen erbringt, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und nicht selbständig tätig. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 8 BA 78/18).
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