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Nach einem Schreiben des BMF (Az. IV A 3 – S-0338 / 19 / 10006 :001), werden Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 mit Blick auf die Basisrentenbesteuerung künftig vorläufig ergehen. Darauf wies der BdSt hin.
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