Das LSG Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, ein Verfahren, in dem es um die Berücksichtigung von in den Niederlanden zurückgelegten Kindererziehungszeiten geht, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen (Az. L 18 R 1114/16).
Source: DATEV
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, ein Verfahren, in dem es um die Berücksichtigung von in den Niederlanden zurückgelegten Kindererziehungszeiten geht, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen (Az. L 18 R 1114/16).
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