+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das AG Frankfurt entschied, dass ein Reiseveranstalter verschuldensunabhängig in Zahlungsverzug gerät, wenn er dem Kunden die von ihm angezahlten Reisekosten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung zurückzahlt (Az. 32 C 2620/20 (18).
Source: DATEV