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Das AG München wies die Klage eines Reisenden, der seine Reise wegen eines Unfalls abbrechen musste, gegen den Münchener Reiseversicherer auf Zahlung von 1.685 Euro und auf Feststellung, dass der Versicherungsbeitrag für die Dauer der weltweiten Reisewarnung entfalle bzw. angemessen zu kürzen sei, ab (Az. 174 C 6951/20).
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