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Es ist das erste Urteil im Rahmen der vzbv-Abmahnaktion wegen Ärgers mit Reise-Erstattungen: Das LG Hannover hat nach einer Klage des vzbv entschieden, dass TUI Deutschland es Kunden auf seiner Webseite nicht unangemessen erschweren darf, nach der Reiseabsage infolge der Corona-Pandemie Erstattungsansprüche geltend zu machen (Az. 13 O 186/20).
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