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Der Kartellsenat des OLG Frankfurt hat einige Regelungen des DFB-Reglements für Spielervermittler (RfSV) für unwirksam erklärt. Die streitigen Regelungen seien grundsätzlich am Maßstab des europäischen Wettbewerbsrechts zu prüfen. Da es sich um ein sportliches Regelwerk handele, seien die Grundsätze der sog. Meca-Medina-Entscheidung des EuGH anzuwenden (Az. 11 U 172/19 (Kart)).
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