Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt. Damit sollen Regelungen für den elektronischen Zugang der Bürger zu den standesamtlichen Verfahren einführt werden.
Source: DATEV
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt. Damit sollen Regelungen für den elektronischen Zugang der Bürger zu den standesamtlichen Verfahren einführt werden.
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