+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Die Bundesregierung strebt mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (19/22850) eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht an. Dazu gehört u. a. eine Verlängerung der geltenden Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben.
Source: DATEV