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Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/28528) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 01.07.2021 in Kraft treten.
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