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Eine amtsärztliche Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten kann nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungsverfügung inzident gerichtlich überprüft werden, sondern ist auch isoliert angreifbar. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 2 B 11161/20.OVG).
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