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Das OVG Niedersachsen hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Inselgemeinde Langeoog gegen das Urteil des VG Oldenburg betreffend die Erhebung von Zweitwohnungsteuern auf Grundlage der Zweitwohnungsteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog abgelehnt (Az. 9 LA 41/25).
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